MUTTERSTADT: Betreibervertrag mit Firma Zeller - Pläne auf öffentlicher Ausschuss-Sitzung erläutert
Sind die Tage des Gestanks in Mutterstadt gezählt? Dies verspricht sich zumindest der Kompostierbetrieb Zeller vom Bau einer Biogas-Anlage auf seinem Gelände. Die Skepsis in Gemeindegremien und Bevölkerung jedoch ist groß, wie am Dienstag bei der öffentlichen Sitzung der Aussschüsse Bauen und Umwelt deutlich wurde. Auch hinsichtlich der Finanzierung des Vier-Millionen-Euro-Projekts. Die will überraschend die Ludwigshafener Abfallwirtschaftsgesellschaft GML übernehmen, worüber deren Aufsichtsrat heute entscheiden soll.
„Die GML plant, die Biogas-Anlage bei Zeller zu bauen und die Investitionen zu schultern", bestätigte Kreisbeigeordneter und GML-Aufsichtsratsmitglied Michael Elster auf RHEINPFALZ-Anfrage. Mit Andreas Zeller, dem Geschäftsführer der Mutterstadter Entsorgungsfirma, solle ein Betreibervertrag abgeschlossen werden.
Dies hätte laut Elster mehrere Vorteile. Zum einen fielen einem Unternehmen wie der GML die nötigen hohen Investitionen leichter. Zum anderen sei dann ein direkter Einfluss der GML und damit auch des Kreises, der zu deren Anteilseignern zählt, auf die Produktionsabläufe bei Zeller gesichert. Damit würde den Sorgen der Bürger Rechnung getragen, so Elster.
Dass diese Sorgen in der Mutterstadter Bevölkerung weit verbreitet sind, belegte das rege Zuschauerinteresse bei der gemeinsamen Sitzung des Bau- sowie des Landwirtschafts- und Umweltausschusses. Nur bis zum 10. März habe die Gemeinde auf Aufforderung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd Zeit, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen, bemängelte Bürgermeister Ewald Ledig (parteilos). Dies sei angesichts des Umfangs der Unterlagen zu wenig, weshalb Ledig sowohl um eine Fristverlängerung nachsuchen als auch externe Gutachter einschalten will.
Damit stieß der Ortschef auf breite Zustimmung bei den Ausschussmitgliedern. Konsens fand auch der Vorschlag der Verwaltung, zur Beratung der Zeller-Pläne ein eigenes Gremium zu schaffen. Darin sollen je zwei Abgesandte der im Rat vertretenen Gruppierungen - CDU, SPD, FWG, FDP und Grüne - sowie der Lokalen Agenda und der Bürgerinitiative gegen die Geruchsbelästigung sitzen. Firmenchef Andreas Zeller bot dem neuen Gremium, das am 13. März erstmals tagen soll, seine Zusammenarbeit an.
Ziel: Schluss mit dem Gestank
Ein Ziel der Biogas-Anlage sei gerade, die Situation zu verbessern und Geruchsemissionen zu vermeiden, betonte der 25-jährige Geschäftsführer, als er das Projekt erläuterte. Wie berichtet ist vorgesehen, den angelieferten Biomüll auszupressen und danach auf der GML-Anlage in Grünstadt zu kompostieren. Die Flüssigkeit wird vergoren, das dabei entstehende Biogas in einem Blockheizkraftwerk verbrannt, um Strom und Wärme zu gewinnen.
Die Verarbeitung des Biomülls werde in einem geschlossenen System aus Hallen und Behältern erfolgen, die abgesaugte Luft über Bio-Filter gereinigt so Zeller. Derzeit würden jährlich 17.000 Tonnen organischen Abfalls aus dem Kreis, aus Ludwigshafen und Speyer angeliefert. Nur 5000 Tonnen davon würden in Mutterstadt kompostiert. Der Rest wird nur umgeladen oder zwischengelagert, bis er nach Grünstadt transportiert werden kann.
In der Anlage sollen laut Zeller zudem 6000 Tonnen Marktabfälle und Erntereste, 5000 Tonnen Speisereste und verdorbene Lebensmittel sowie 2000 Tonnen Fettabscheider zusätzlich verarbeitet werden. Das bedeute ein Plus von rund 260 Lkw-Transporten im Jahr, rechnete Zeller vor - zehn bis zwölf Fahrten täglich. Auch Kreis-Abfalldezernent Elster glaubt, dass sich das zusätzliche Verkehrsaufkommen in Grenzen hält. Zudem werde die Südumgehung Mutterstadts fertig sein, „bis die Anlage steht".
Die Biomüll-Verarbeitung werde „geruchsneutral" funktionieren, betonte Zeller. „Ich muss die Anlage doch optimal betreiben, damit ich Geld verdiene", trat der Firmenchef Befürchtungen entgegen, beim Betrieb könne es zu Unregelmäßigkeiten kommen. Dennoch gelang ihm nicht, die Bedenken der Ausschussmitglieder bezüglich Geruchsemissionen und Verkehrsbelastung zu zerstreuen. Dass diese schließlich das „baurechtliche Einvernehmen" einstimmig versagten, ist jedoch nurmehr eine Fußnote: Für die Genehmigung zuständig ist allein die SGD. (arts)