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„Wir halten an Klaus Lenz fest"

MUTTERSTADT: Zivilrechtliches Verfahren um Beigeordneten Belastungsprobe für Gemeinderat
Von unserem Redakteur Martin Schmitt In ein Wechselbad der Gefühle dürften die vergangenen Monate den Mutterstadter CDU-Chef Klaus Lenz gestürzt haben. Im Oktober hatte die Führungsriege der Christdemokraten den 47-Jährigen als Bürgermeisterkandidaten auf den Schild gehoben. Im Dezember wiederum zog er seine Kandidatur zurück, „aus persönlichen Gründen". Denn der Bauingenieur, am 12. Dezember vom Rat zum Ersten Beigeordneten der Gemeinde gewählt, muss sich vor der siebten Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal Schadensersatzansprüchen ehemaliger Geschäftspartner erwehren. Das politische Klima in der Gemeinde gilt dadurch als belastet.

Das zivilrechtliche Verfahren war nach den Worten von CDU-Fraktionschef Joachim Greiff Grund dafür, dass Lenz von der Kandidatur bei der Bürgermeisterwahl am 4. März Abstand nahm. „Das hätte den Wahlkampf überschattet", glaubt Greiff, der jedoch betont: „Klaus Lenz hat uns stets über alles informiert." Der Ortsvorsitzende genieße nach wie vor die Rückendeckung seiner Partei.

Wie berichtet, hatten sich Vorstand und Fraktion der CDU im Oktober für den 47-Jährigen als Bewerber um die Nachfolge des scheidenden Ortschefs Ewald Ledig (parteilos) ausgesprochen. Nach Lenz" Absage auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 11. Dezember stand die CDU ohne eigenen Kandidaten da. Dessen ungeachtet setzten die Christdemokraten durch, dass der Rat am 12. Dezember Lenz in Nachfolge Konrad Hellers (CDU) zum Ersten Beigeordneten wählte - gegen Herausforderer Hartmut Kegel (FWG). Seitdem ist die Eintracht im Rat - in dem die CDU über elf, die SPD über neun, die FWG über fünf, die FDP über zwei und die Grünen über einen Sitz verfügen - empfindlich gestört. Als es am Dienstag vergangener Woche um die Geschäftsbereiche des neuen Bürgermeister-Stellvertreters ging, gab es für Lenz Gegenstimmen und Enthaltungen.

Als Ursache führen SPD und FWG ein Verfahren vor der siebten Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal an, in das Lenz verwickelt und dessen Ausgang offen ist. Ein erster mündlicher Verhandlungstermin hat in öffentlicher Sitzung am vergangenen Donnerstag stattgefunden.

Bei dem Rechtsstreit geht es um Forderungen früherer Mitgesellschafter der Mutterstadter Bauträgerfirma L & R GmbH in Höhe von rund 187.000 Euro, die aus Lenz" Tätigkeit als Geschäftsführender Gesellschafter dieses Betriebs resultieren sollen. Nach Ansicht der einstigen Partner soll Lenz Leistungen falsch abgerechnet und sich selbst Aufträge erteilt haben - zu Lasten der L & R, die sich seit Dezember 2005 in Liquidation befindet.

Hintergrund: Der 47-Jährige war und ist zugleich Geschäftsführer einer Ein-Personen-Gesellschaft, die Ingenieurleistungen erbringt. An diese soll Lenz in seiner Eigenschaft als L & R-Verantwortlicher Aufträge vergeben und dafür Rechnungen erstellt haben. Zudem behaupten die Kläger, dass Lenz einen Teil der von ihm an sich selbst vergebenen Aufträge in seiner Funktion als L & R-Geschäftsführer habe sowieso ohne weitere Berechnung erbringen können, wenn nicht gar müssen.

Dieser Darstellung widerspricht Lenz, der Widerklage gegen seine ehemaligen Geschäftspartner erhoben hat. Darin trägt er vor, er habe nicht nur korrekt abgerechnet. Vielmehr habe er sogar einen Teil seiner Bezüge als L & R-Geschäftsführer damals nicht fällig gestellt, als das Geschäft nicht mehr so gut gelaufen sei. Daher stünden ihm aus dieser Zeit noch Geschäftsführerhonorar zu, argumentiert Lenz. Mit der Widerklage wurden 27.000 Euro geltend gemacht, um die Ansprüche nicht verjähren zu lassen. Dazu kämen noch einmal rund 100.000 Euro, so der Bauingenieur gegenüber der RHEINPFALZ.

Gericht: Verworrene Faktenlage

Der Vorsitzende Richter Jürgen Blum bezeichnete die Faktenlage in der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankenthal als „verworren". Tatsache sei, so der Vorsitzende Richter, dass viele der Klägeransprüche verjährt seien, so dass sie für eine Entscheidung keine Rolle mehr spielten, verdeutlichte er. Daher müssten an der Klagesumme „deutliche Abstriche" gemacht werden.

Teile der Klage stünden auf „dünnem Eis", sagte Blum. So habe zwar Lenz „für Außenstehende undurchsichtige Rechnungen" erstellt, deren Absender und Empfänger er zugleich gewesen sei, so der Richter. Dem ehemaligen Geschäftsführer aber deshalb eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung" der L & R nachzuweisen, sei darüber hinaus „sehr schwierig".

Aus diesem Grund riet Blum den beiden Prozessparteien zu einem Vergleich, wobei er Lenz gegenüber betonte, dass es sich hierbei nicht um ein Schuldeingeständnis handele. Demnach soll der Bauingenieur auf die ausstehenden Honorare verzichten. Ebenso auf rund 30.000 Euro, die nach Angaben des Liquidators aus der Liquidationsmasse der L & R für jeden der Gesellschafter zu erwarten sind.

„Mein Ziel war, die Firma nicht insolvent gehen zu lassen", sagte Lenz. Weil sein Mandant zudem endlich einen „Schlussstrich" ziehen wolle, werde er wohl das Vergleichsangebot annehmen, so Lenz" Mannheimer Anwalt Wilhelm Preuss. Bis zum 1. März haben nun beide Parteien Zeit, dazu Stellung zu beziehen, ob eine gütliche Einigung möglich ist.

Derzeit gebe es keine neue Lage, so die Einschätzung von CDU-Fraktionschef Greiff. „Wir halten an Lenz fest", verdeutlichte er, dass zunächst einmal der Ausgang des Verfahrens abgewartet werden müsse. Lenz selbst hatte im Vorfeld mehrfach betont, er werde die Konsequenzen ziehen, sollten sich für ihn strafrechtliche Aspekte aus dem Verfahren ergeben.

„Wir sind über die Entwicklung nicht glücklich", sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Klaus Leicht, „aber wir werden uns neutral verhalten, bis die Geschichte geklärt ist." Bei einem für Lenz negativen Ausgang jedoch „müssten wir tätig werden", meint er. Ähnlich sieht es die FWG. Auch sie will das Ende des Verfahrens abwarten, so Fraktionschef Hartmut Kegel. Ulrich Hettenbach (FDP) war nicht erreichbar.