CDU Mutterstadt
Deutschland kann es besser. Deshalb CDU.

Prüfung der Genehmigungslage und ggfs. hinwirken auf Einhaltung der genehmigungs-rechtlichen Auflagen

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 04. September 2007
BEANTWORTET!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Einkaufszentrum Blockfeldstraße sind auf dem Platz vor den Geschäften „Paoletti’s Discountmarkt“ bis „Iris’ Trödelparadies“ Parkflächen markiert. Ein Großteil der als Parkplätze markierten Fläche wird tagsüber jedoch von den Geschäften durch Blumenkübel oder Paletten, auf denen Ware ausgestellt ist, belegt. Dadurch kommt es zeitweise zur Parkraumnot.

Die CDU-Fraktion bittet zu prüfen, ob mit der Betriebsgenehmigung für die Geschäfte die Vorhaltung einer bestimmten Anzahl von Parkplätzen auf den Geschäftsgrundstücken auferlegt worden war. Wenn dies der Fall ist, bitten wir zu prüfen, ob die auferlegte Zahl an Plätzen tatsächlich zur Verfügung gehalten wird bzw. ggfs. darauf hinzuwirken, dass sie zum Parken frei gehalten wird.

Wir bitten in der nächsten Gemeinderatssitzung um Auskunft über eine solche eventuell ausgesprochene Auflage und um einen Bericht, ggfs. Zwischenbericht, was mit welchem Ergebnis unternommen worden ist.


Mit freundlichen Grüßen
CDU-Fraktion

Antwort der Verwaltung vom 04.09.2007:

Antrag der CDU-Fraktion;
Parkplätze Einkaufzentrum Blockfeldstraße


Sach- und Rechtslage:

Die Parkplätze am Einkaufszentrum wurden am 29.08.2007 vom Bauamt überprüft.

Vor Haus Nr. 16 sind lt. Baugenehmigung vom 15.07.1980 insgesamt 10 Stellplätze erforderlich. Die Stellplätze sind vorhanden, jedoch fehlt eine gut sichtbare Linierung. Die dunkelgraue Kennzeichnung ist von den Autofahrern kaum zu erkennen. Von den Parkplätzen war mehr als die Hälfte mit Warenlieferung belegt, sodass nur ca. 4 PKW parken konnten.

Vor Haus Nr. 18 sind lt. Baugenehmigung vom 27.05.1980 insgesamt 16 Stellplätze erforderlich. 15 Parkplätze sind weiß liniert und gut erkennbar. 3 Parkplätze waren vom Trödelladen durch Warenlieferung belegt. 2 Parkplätze waren eingeschränkt nutzbar, da vor der Eisdiele auf Teilflächen Palmen aufgestellt waren. 2 Parkplätze wurden von einem Imbisswagen belegt, der jedoch nur mittwochs steht. Somit waren an diesem Tag 8 Parkplätze befahrbar und 2 eingeschränkt befahrbar.

Für jedes Gebäude sind im rückwärtigen Hofbereich nochmals 6 Parkplätze vorhanden. Diese werden jedoch für die Praxen und Wohnungen im Obergeschoss benötigt.

Die Parksituation wurde bereits 2002 der zuständigen Kreisverwaltung zur Überprüfung gemeldet. Im Jahr 2005 wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde ein Ortstermin durchgeführt und eine Nutzungsuntersagung als Lagerfläche erlassen. Da bei einer Nachprüfung alle Parkplätze befahrbar waren, wurde die Akte zwischenzeitlich geschlossen.

Die Kreisverwaltung wurde zwischenzeitlich vom Bauamt über den erneuten Verstoß informiert und will die Parksituation nochmals überprüfen. Bei künftigen Missständen wird dann ebenso verfahren.