BEANTWORTET!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Gehwege der zentralen Ortsstraßen (Ludwigshafener-, Neustadter-, Oggersheimer- und Speyerer Straße) sind in Teilen gefährlich schmal. Hierdurch kommt es immer wieder zu Gefährdungen von Bürgern. Gerade für Personen mit Gehhilfen oder mit Kinderwagen ist dieser Zustand nicht tolerierbar.
Aus diesem Grund beantragt die CDU-Fraktion im Gemeinderat, dass alle in Zukunft zu planenden Gehwege eine Mindestbreite von 1,40 m nicht unterschreiten.
In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, inwiefern künftig eine Verbreiterung der Gehwege in folgenden Ortsbereichen möglich ist:
- Ludwigshafener Straße
- Neustadter Straße
- Oggersheimer Straße
- Speyerer Straße
Falls die Möglichkeit für eine Verbreiterung der Gehwege im Zusammenhang mit künftigen baulichen Veränderungen besteht, soll für die entsprechenden Bereiche auch eine Bebauungsplanänderung in Betracht gezogen werden. Dies würde der Gemeinde auch bei künftigen privaten Bauvorhaben eine Eingriffsmöglichkeit offen halten.
Wir bitten daher um Auskunft, an welchen Stellen solch eine Möglichkeit gesehen wird und mit welchen Kosten die Änderung der Bebauungspläne verbunden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
CDU-Fraktion
Antwort der Verwaltung vom 22.01.2008:
Antrag der CDU-Fraktion;
Fußgängersicherheit im Ortszentrum
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 10.12.2007 stellt die CDU-Fraktion den Antrag, dass alle in Zukunft zu planenden Gehwege eine Mindestbreite von 1,40 m nicht unterschreiten sollten.
Es trifft zu, dass die Gehwege an den klassifizierten Straßen – vor allem in der Neustadter und Oggersheimer Straße – zum Teil sehr schmal sind. Wo die Möglichkeit besteht, durch größere Ausbaumaßnahmen Gehwegbreiten in Absprache mit dem zuständigen Straßenbaulastträger zu verändern, sollte dies nach Fertigstellung der Anbindung der L524 an die B9, insbesondere auch im Zusammenhang mit dann möglichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, in Angriff genommen werden.
Es hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten und von der Zustimmung des Straßenbaulastträgers auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien ab, ob dies umsetzbar ist. Nach den „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte“ beträgt die Regelbreite für Gehwege an Erschließungsstraßen mit Entwurfsgeschwindigkeit 50 km/h sogar 1,50 m. Auf dieser Grundlage werden die Verhandlungen mit dem Straßenbaulastträger – Landesbetrieb Mobilität Speyer (LBM) – geführt werden. Die Ergebnisse werden dem zuständigen Gremium zum gegebenen Zeitpunkt dann zur Beratung vorgelegt.
Ein Bebauungsplan als Ordnungsinstrument für breitere Gehwege ist insofern unwirksam, als im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Ziffer 11 des Baugesetzbuches lediglich Verkehrsflächen festgesetzt werden können, jedoch nicht rechtsverbindlich eine Bemaßung vorgegeben werden kann. Ein solcher Weg wurde bereits versucht mit dem Bebauungsplan „Neustadter Straße – Erweiterung 1“, der am 18.02.1993 rechtsverbindlich wurde. Bis zum heutigen Tag konnten die Vorgaben des Bebauungsplanes, der eine Baulinie mit 3,50 m Rücksprung zur nördlichen Straßenbegrenzungslinie vorgibt, lediglich in zwei Fällen umgesetzt werden.
Ursprünglicher Beschlussvorschlag:
Gehwege sollen künftig auf der Grundlage der einschlägigen Richtlinien geplant werden, eine Mindestbreite von 1,40 m soll dabei nicht unterschritten werden.
Die zahlreichen Wortmeldungen lassen weiteren Erläuterungs- und Diskussionsbedarf erkennen. Es besteht deshalb Übereinstimmung, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in den Bauausschuss verwiesen wird.